AGB

§ 1 Allgemeines

  1. Mit Auftragserteilung an den Auftragnehmer redisk werden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Auftragserteilung erfolgt durch Zusenden der Datenträger oder durch Abgabe in unserer Geschäftsstelle.
  2. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen; diese werden auch nicht durch die Annahme des Datenträgers ohne nochmaligen ausdrücklichen Widerspruch anerkannt.
  3. Im übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Reparatur von allen gängigen Datenträger im Compact Disc und DVD - Format wie DVD, DVD-R, DVD+R, DVD-RAM, Audio-CD, Daten-CD, CD-R/RW, V-CDR, CD-i, X-BOX, Gamecube, Dreamcast, Playstation I, II.
  2. Reparaturfähig sind CDs die Kratzer auf der Abspielseite aufweisen. Nicht reparierbar sind Discs die:
    1. Kratzer auf der Label-Seite oder durchsichtige Stellen (Reflektionsschicht zerstört) aufweisen
    2. nicht mehr plan sind
    3. Pressfehler haben
    4. gebrochen sind.

§ 3 Vergütung

  1. Bei erfolgreiche Reparatur wird eine Vergütung fällig (siehe Preisliste). Ausnahmen sind Angebote, Massenrabatte oder sonstige Vereinbarungen.

§ 4 Erfolgsgarantie

  1. Unser Service wird nur dann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn die Datenträger auf den Standardgeräten von redisk lesbar sind.

§ 5 Pflichten des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, empfangene Datenträger zu prüfen, reparieren und die Funktionsfähigkeit zu kontrollieren.
  2. Die Reparaturdauer richtet sich nach der Auftragslage. In der Regel führt redisk die Reparatur entweder sofort oder innerhalb von 24 Stunden durch. Sollte dies aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, teilt redisk dies dem Auftraggeber umgehend mit.

§ 6 Haftungsbegrenzung

  1. Der Auftragnehmer haftet,
    1. bei Verlust des Datenträgers in der Filiale des Auftragnehmers
    2. für Bearbeitungsschäden die der Auftragnehmer durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht hat in Höhe des Zeitwertes, die der Datenträger vor Reparaturübergabe hatte, begrenzt auf maximal EUR 10,00.
  2. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für,
    1. fehlende Datenträger in der Lieferung
    2. Beschädigungen oder Zerstörungen durch den Versand

§ 7 Vertraulichkeit

  1. Der Auftragnehmer ist nicht befugt, im Zusammenhang mit diesem Vertrag erlangte Informationen an Dritte weiterzugeben.

§ 8 Besondere Bedingungen bei Versand

  1. Nutzen sie bitte das Auftragsformular, welches Sie ausgefüllt und unterschrieben zu Ihren Datenträger hinzufügen. Sollte die Anzahl der Datenträger nicht mit der angegebenen Zahl auf dem Auftragsformular übereinstimmen, wird redisk mit Ihnen unverzüglich in Kontakt treten.
  2. Wählen Sie bitte geeignete Verpackung für den Versand Ihres Datenträgers und verpacken Sie diesen sorgfältig, um Beschädigungen auszuschließen, - denn wir haften nicht für Transportschäden.
  3. Um Kosten zu vermeiden und die Umwelt zu schonen, verwendet redisk Ihre Verpackung für den Rücktransport. Auf Anfrage werden Pakete versichert verschickt. Die sich daraus ergebenen Kosten sind von Ihnen zu tragen.
  4. Die Kosten die durch den Versand entstehen, einschließlich nicht beglichener Rechnungen tragen Sie im vollem Umfang. Ebenso tragen Sie die Zusatzkosten, die durch Nichtabnahme von Nachnahmelieferungen und den erneuten Versand entstehen.
  5. Die Zahlung erfolgt per Nachnahme oder durch Vorkasse.
    1. Bei Zahlung per Nachnahme entstehen Nachnahmegebühren, die Sie selbst zu tragen haben.
    2. Bei Vorkasse, benötigt redisk Ihre Email Adresse oder Faxnummer, um Ihnen eine Vorabrechnung zuschicken zu können. Nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf unser Konto, sendet redisk Ihnen den / die Datenträger mit beigefügter Rechnung umgehend zu.

§ 9 Besondere Bedingungen bei Annahme in der Geschäftsstelle

  1. Bei Abgabe des Datenträgers in der redisk Filiale, füllen Sie bitte, dass dort ausliegende Formular aus und unterschreiben Sie es. Sie erhalten von redisk einen Durchschlag, den Sie bitte bei Abholung vorlegen. Andernfalls haben Sie die Berechtigung zu beweisen.
  2. Die Rechnung begleichen Sie, bei Abholung des Datenträgers in der redisk - Filiale, in Bar. Eine Bezahlung mit ec-Karte oder Kreditkarte ist momentan noch nicht möglich. Sie erhalten mit Bezahlung eine Rechnung.

§10 Nichtabnahme /-Abholung der Datenträger

  1. Dem Auftragnehmer redisk steht wegen seiner Forderung aus dem Vertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Datenträgern des Auftraggebers zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Reparaturen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
  2. Wird der Datenträger nicht innerhalb 6 Wochen nach dem vereinbarten Termin (in der Regel am nächsten Werktag) abgeholt, kann redisk mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen. Erfolgt nicht spätestens 6 Monate nach dem vereinbarten Termin die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Auftraggeber eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Redisk ist berechtigt, den Datenträger nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Auftraggeber zu erstatten.

§ 11 Gerichtsstand

  1. Für Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, gilt Berlin als Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder im Inland keinen Gerichtsstand hat.

§ 12 Schlussbestimmung

  1. Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die Parteien diesen Umstand von vornherein bedacht hätten.

Der Auftraggeber bestätigt, die vorstehenden Bedingungen gelesen und eine Vertragsausfertigung erhalten zu haben. Im übrigen hängenredisk Geschäftsbedingungen in der Filiale aus.

Stand 16.03.2004

redisk AGB entstanden in Zusammenarbeit mit
Asses. jur. Wunderlich & Karnatz